Planung und Service
Alles aus einer Hand
Planung, Lieferung, Montage und Instandhaltung von Lappset Spiel-und Sportgeräten
Von der Planung, Lieferung und Installation bis zur schlüsselfertigen Übergabe des Spielplatzes oder der Sportanlage steht Ihnen euroform w zur Verfügung. Wir bieten auch eine regelmäßige Wartung unserer Geräte an.
Fallschutznormen
Die EN-Normen schreiben einen Boden für Spielplätze und Sportgeräte vor, der an die kritische Fallhöhe der Geräte angepasst ist. Die genauen Anforderungen an den Boden und den Sicherheitsbereich sind produktabhängig. In der Regel gelten die folgenden Normen:
- Spielplätze: EN 1176-1177
- Outdoor-Fitnessgeräte: EN 16630
- Parkouranlagen: EN 16899
Bodenmaterialien
- Fallschutzmatten sind eine leicht zu reinigende Alternative für Sicherheitsflächen.
- Bei Schüttgütern wie Sand mit einer Korngröße von 0,2 - 2 mm oder Kies mit einer Korngröße von 2 - 8 mm variiert die Dicke der erforderlichen Schicht zwischen 25 und 40 cm.
- Das Gerät kann auch auf Rasenflächen installiert werden, sofern die kritische Fallhöhe 1 m nicht überschreitet.
Fallschutzbereich
• Zusätzlich zum stoßdämpfenden Boden muss eine Fallzone von mindestens 150 cm um alle bekletterbaren Teile des Geräts herum eingerichtet werden.
• In den meisten Ländern sind scharfkantige oder harte Gegenstände wie Schotter oder naturbelassene Baumstümpfe in dieser Zone untersagt. Je nach Land gelten unter Umständen jedoch andere Vorschriften für diese Zone.
Wartung
Die dauerhafte Sicherheit der Produkte muss durch ordnungsgemäße Wartung sichergestellt werden. Die allgemeine Produktgarantie von Lappset setzt die Einhaltung der Wartungsanweisungen voraus. Sie finden die Wartungsanweisung weiter unten zum Download.
• Bei der Erstellung eines Inspektions- und Wartungsplans für Spiel- und Sportplätze oder Parkbereiche sind die Nutzungsintensität sowie die Gefährdung durch Vandalismus zu berücksichtigen.
• Inspektions- und Wartungsmaßnahmen sind genau zu dokumentieren.
• Beachten Sie bitte, dass der Zugang zu einem Spiel- und Sportplatz eingeschränkt werden muss, wenn dieser aufgrund von Wartungsmängeln nicht mehr betriebssicher ist.